Die Kosten einer Beauftragung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese werden basierend auf der Streitwertsumme und bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensätzen berechnet. Daher können die Kosten von Fall zu Fall variieren.

Für eine außergerichtliche Vertretung legen wir im Normalfall einen Gebührenfaktor von 1,3 zugrunde. Im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung erhöht sich der Gebührensatz.

Die Kosten einer Erstberatung berechnen sich nach dem RVG. Für Verbraucher bedeutet dies Kosten in Höhe von maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und MwSt. Diese werden bei Übernahme des Falles auf die folgenden Kosten angerechnet.

Für die außergerichtliche Vertretung bieten wir erfolgsunabhängig die Vereinbarung eines Stundenhonorars ab oder die Abrechnung nach dem Gesetz.

Erfolgsabhängige Vereinbarungen bieten wir in Einzelfällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenso an. Ob diese Voraussetzungen vorliegen muss persönlich besprochen werden.

Für den Fall einer erfolgsabhängigen Kostenvereinbarung können Sie von uns die vollständige außergerichtliche Vertretung risikofrei erhalten. Erst im Fall eines finanziellen Vorteils von Ihnen werden wir Ihnen den vereinbarten Betrag in Rechnung stellen. Dieser wird immer niedriger sein als Ihr Vorteil.

Gerne übernehmen wir eine erste Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen. Im Falle einer Ablehnung, obliegt es Ihrer Entscheidung, ob wir den Fall auf private Rechnungsstellung weiterverfolgen. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, so berechnen wir lediglich eine Kostenpauschale in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt.

Rechtsanwalt Bernd Paschek Augsburg