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Der EuGH hat in seinen Urteilen vom 09.09.2021 entschieden, dass
der Verbraucher insoweit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs in klarer, prägnanter Form über den Inhalt dieser Vorschriften belehren muss, damit der Verbraucher seine Rechte und Pflichten zur Kenntnis nehmen kann.
Zu diesem Zweck muss Kreditvertrag die mathematische Formel zwar nicht nennen, mittels deren diese Entschädigung berechnet wird, doch muss er die Methode zur Berechnung dieser Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angeben, so dass dieser die Höhe der bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung anhand der im Kreditvertrag gegebenen Informationen bestimmen kann.
Ein bloßer Verweis für die Berechnung der im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens geschuldeten Entschädigung auf den von einem nationalen Gericht, im vorliegenden Fall vom Bundesgerichtshof, vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen genügt jedoch nicht dem in Rn. 99 des vorliegenden Urteils angeführten Erfordernis, dem Verbraucher den Inhalt seiner vertraglichen Verpflichtung zur Kenntnis zu bringen.
Strafanzeige gegen die Stadtsparkasse Augsburg.... lesen Sie hier weiter
Beiträge in den Medien und im Bayerischen Fernsehen über dieses Thema finden Sie hier:
Bayerisches Fernsehen im der Sendung Quer am 04.12.2014 (link wurde mittlerweile leider entfernt)
Hagh gereftani ast- na dadani - Rechte werden nicht gewährt, man muss sie sich erkämpfen (persisches Sprichwort)
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