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Die Kosten einer Beauftragung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für die außergerichtiliche Vertretung in Darlehenswiderrufsfällen bieten wir erfolgsunabhängig die Vereinbarung eines Stundenhonorars ab oder die Abrechnung nach dem Gesetz.
Erfolgsabhängige Vereinbarungen bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen ebenso an. Ob diese Voraussetzungen vorliegen muss persönlich besprochen werden. Vereinbaren Sie einen Termin hier.
Für den Fall einer erfolgsabhängigen Kostenvereinbarung können Sie von uns die vollständige außergerichtliche Vertretung risikofrei erhalten. Erst im Fall eines finanziellen Vorteils von Ihnen werden wir Ihnen den vereinbarten Betrag in Rechnung stellen. Dieser wird immer niedriger sein, als Ihr Vorteil.
Sie können hier -Seite bitte in einem neuen Tab öffnen- einfach und schnell die für Sie entstehenden Kosten berechnen. Bitte markieren Sie nur den Haken in außergerichtlicher Vertretung. Wir legen einen im Normalfall Gebührenfaktor von 1,3 zugrunde. Für komplexe Fälle kann davon abgewichen werden. Die Gebührenbandbreite geht bis zu einem Faktor von 2,5.
Solle es zu einer Einigung kommen, entstehen weitere Gebühren.
Die Erstberatung kostet für Verbraucher 190 Euro zzgl. MwSt. Diese Gebühr fällt auch bei telefonischer Erstberatung an.
In Darlehenswiderrufsfällen verzichten wir auf die Erhebung dieser Gebühr, soweit die Daten elektronisch per Email als PDF Dateien übermittelt worden sind und die Beantwortung auf elektronischem Weg erfolgt.
Solten Sie Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin hier.