Widerruf

 

 

Der deutsche Bundestag hatte nun doch entschieden, dem Widerruf von Darlehen ein Ende zu setzen. Euorparechtlich höchst bedenklich aber nun zunächst bis zu einer Entscheidung des EuGH ein Fakt, mit dem die Kunden von Banken leben müsssen.

Was kann man als Kunden nun noch machen.

Zunächst auf den Seiten der Stiftung Warentest nachlesen und die dort vorgeschlagenen Wege einschlagen.

 

Für Immobilienverträge finden Sie hier die richtigen und neuesten Erläuterungen:

https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-0/

 

Für KFZ-Darlehens-/-leasingverträge finden Sie hier die richtigen und neuesten Erläuterungen:

https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/#id5172684

 

Folgen Sie am besten den dort angegebenen Hinweise. Besser als die Fachjournalisten der Stiftung Warentest können wir es auch nicht beschreiben.

 

Was müssen Sie nun tun?

Wenn Sie Ihren Widerruf erklärt haben und die Frist zum 21.6.16 eingehalten haben, brauchen Sie nun weiter Geduld. Die Bearbeitung in den Banken um die Widerrufe zu bearbeiten, variieren stark. Bei den regionalen Banken dauert eine Antwort in der Regel keine zwei Wochen, bei den großen Instituten teilweise auch vier Wochen. Sie sollten nach dem die Frist verstrichen ist, eine Nachfrist setzen. Eine Woche sollte genügen. Wenn dann immer noch keine Antwort vorliegt, hilft auch der Griff zum Telefon. Lassen Sie sich aber telefonisch keinesfalls auf eine Diskussion ein. Viele Banken versuchen hier Argumente gegen Sie zu sammeln, die dann in einem ev. folgenden Prozess gegen Sie verwendet werden. Fragen Sie einfach nach, wie lange die Bearbeitung Ihres Falls noch dauert und bestehen Sie auf eine schriftliche Stellungnahme. Sollte auch das nicht helfen, vereinbaren Sie mit uns eine telefonische Besprechung oder senden Sie eine Email.

Wichtig war die Beachtung der Frist zum 21. Juni 2016 nur für Immobiliendarlehen, die in der Zeit vom Nov. 2002 bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind.

 

Für alle anderen Verträge gelten verbraucherfreundliche Regeln. Wenn Sie daher ein Konsumentendarlehen widerrufen wollen, welches nicht grundschuldrechtlich gesichert ist, wenden Sie sich an uns - vereinbaren Sie bitte immer eine telefonische Besprechung oder senden Sie uns eine Email.

Wenn Ihr Vertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen wurde oder nicht über eine Grundschuld abgesichert ist, wie dies zB bei KFZ-darlehen, Konsumdarlehen etc der Fall ist, können Sie uns die Verträge weiter zur kostenlosen Ersteinschätzung zusenden.

Für den Fall, dass wir zu einem Widerruf raten, schreiben Sie Ihrer Bank ein Widerrufsschreiben.

Das Widerrufsschreiben kann kurz gehalten werden, auf den Seiten der Stiftung Warentest finden Sie hierzu Mustertexte. https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-0/

Bitte stellen Sie sicher, dass der Widerruf nachweislich abgesendet worden ist durch einen Faxbericht oder Zeugen oder eine Bestätigung der Bank über den Erhalt.

Sie sollten derzeit keine ersten Angebote seitens der Bank annehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie damit nicht Geld verschenken. Die Berechnung der Rückforderungen sind höchst kompliziert und umstritten.

Wenn Ihnen dieses Ablehnungschreiben vorliegt können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.

Wir werden dann die Rückforderungen konkret berechnen und zunächst ein weiteres außergerichtliches fundiertes Schreiben an die Bank senden, in der wir zur Rückerstattung und zur vorfälligkeitsfreien Ablöse des Darlehens auffordern.Nur für den Fall, dass die Bank weiterhin kein sinnvolles Angebot macht, raten wir zur Klage.

Wenn Sie eine Rechtsschutzvericherung haben und diese den Fall deckt, entstehen Ihnen keine Kosten. Für den Fall dass Sie keine Versicherung haben, können wir die für die außergerichtliche Tätigkeit die Möglichkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung prüfen. In diesem Fall fallen für Sie nur dann Kosten an, wenn Sie finanzielle Vorteile, wie die vorfälligkeitsfreie Ablösung oder Rückerstattungen, erhalten haben.

Wenn Sie uns Ihre Kontakt-Daten mitteilen, lassen wir Ihnen gerne unseren Fragebogen und die notwendigen Formulare zukommen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme diesen Link oder senden Sie uns ein Fax unter der Rufnummer +49 (0) 821 420 97 55 oder auf die Emailadresse: kanzlei@ra-paschek.de

Neue Entscheidung des BGH zu Widerrufsrecht bei Sparkassen

Der BGH hat am 23-02-2016 enschieden, dass ab dem 11 Juni 2010 verwendeten Formularverträge der Sparkassen in Form der Massenbelehrungen mit Ankreuzoptionen zulässig ist.

Wenn alle Pflichtangaben im Vertrag genannt sind, reicht dies nach den Karlsruher Richtern aus, eine besondere Hervorhebung ist ab dem Tag nicht mehr nötig gewesen, da es das Gesetz ab dem Tag nicht mehr vorsah.

Die Pressemitteilung zur Entscheidung finden Sie hier.

Wenn Pflichtangaben fehlen ist der Vertrag jedoch weiter widerrufbar. Eine Kostenübersicht finden Sie hier

 

 

Was müssen Sie nun tun?

Wichtig ist die Beachtung der Frist zum 21. Juni 2016. Nach diesem Tag dürfte ein Widerruf nahzu sicher ausgeschlossen sein.

Sollten Sie sich sicher sein, eine Anschlussfinanzierung für das Restdarlehen zu erhalten, was in den meisten Fällen kein Problem aufgund der WErtsteigerung der Immobilie und der Tilgung sein dürfte, sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen.

Sie sollten auch widerrufen, wenn der Vertrag bereits beendet ist. In diesem Fall haben Sie bei erfolgreichem Widerruf lediglich Vorteile zu erwarten. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, ist diese von der Bank zurückzuersatten und zu verzinsen. Wenn das Darlehen normal endete, können Sie jedenfalls eine Rückerstattung von gezogenen Nutzungen von der Bank fordern. Dies machte in den meisten hier vertetenen Fällen weit über 10.000 Euro aus.

Für den wahrscheinlichen Fall, dass die Bank auf Ihren Widerspruch ablehnend reagieren wird, haben Sie jedenfalls die gesetzliche Frist eingehalten.

Das Widerrufsschreiben kann kurz gehalten werden, auf den Seiten der Stiftung Warentest finden Sie hierzu Mustertexte.

Bitte stellen Sie sicher, dass der Widerruf nachweislich abgesendet worden ist durch einen Faxbericht oder Zeugen oder eine Bestätigung der Bank über den Erhalt.

Sie sollten derzeit keine ersten Angebote seitens der Bank annehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie damit nicht Geld verschenken. Die Berechnung der Rückforderungen sind höchst kompliziert und umstritten.

Wenn Ihnen dieses Ablehnungschreiben vorliegt können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.

Wir werden dann die Rückforderungen konkret berechnen und zunächst ein weiteres außergerichtliches fundiertes Schreiben an die Bank senden, in der wir zur Rückerstattung und zur vorfälligkeitsfreien Ablöse des Darlehens auffordern.

Wenn Sie eine Rechtsschutzvericherung haben und diese den Fall deckt, entstehen Ihnen keine Kosten. Für den Fall dass Sie keine Versicherung haben, können wir die Möglichkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung prüfen. In diesem Fall fallen für Sie nur dann Kosten an, wenn Sie finanzielle Vorteile, wie die vorfälligkeitsfreie Ablösung oder Rückerstattungen, erhalten haben.


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