Anlageberatung
Im Fall der
Rentnerin, die ihr fast gesamtes Vermögen, welches sie sich als
Handwerkerin aufgebaut hatte, durch die Beratung der Stadtsparkasse
Augsburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, verloren hatte, wurde
die Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg mangels Tatverdacht
vorerst eingetellt. Die betroffenen Anleger, die von den Mitarbeitern
zur Beratung eine von der Stadtsparkasse Augsburg selbst entworfene
Informationsschrift erhalten hatten, welches nach unserer Ansicht die
Risiken fast gar nicht aufzeigte, haben gegen die Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Augsburg Beschwerde zum Generalstaatsanwalt
eingelegt.