Anlageberatung

Im Fall der Rentnerin, die ihr fast gesamtes Vermögen, welches sie sich als Handwerkerin aufgebaut hatte, durch die Beratung der Stadtsparkasse Augsburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, verloren hatte, wurde die Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg mangels Tatverdacht vorerst eingetellt. Die betroffenen Anleger, die von den Mitarbeitern zur Beratung eine von der Stadtsparkasse Augsburg selbst entworfene Informationsschrift erhalten hatten, welches nach unserer Ansicht die Risiken fast gar nicht aufzeigte, haben gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg Beschwerde zum Generalstaatsanwalt eingelegt.