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Der Bundestag hat entschieden, dass am 21.Juni 2016 das Recht auf Widerruf bei falscher Belehrung für die Verträge von Nov 2002 bis 2010 erlöschen wird.
Strafanzeige gegen die Stadtsparkasse Augsburg.... lesen Sie hier weiter
Beiträge in den Medien und im Bayerischen Fernsehen über dieses Thema finden Sie hier:
Bayerisches Fernsehen im der Sendung Quer am 04.12.2014 (link wurde mittlerweile leider entfernt)
Kreditvergabe an mutmaßlich Geschäftsunfähige
Bei einer Kreditvergabe an die verstorbene Tante unseres Mandnant stellen sich erhebliche juristische und moralische Fragen. Die Stadtsparkasse Augsburg hat scheinbar alle Bedenken hinten angestellt und einer nach deren eigenen Angaben todkranken Augsburgerin, die lange Jahre völlig mittellos war, kaum Einkünfte hatte, ihr Konto als Pfändungsschutzkonto führte aber von Ihrem Vater ein Haus in der Altstadt Augsburgs geerbt hat, Kredite in Höhe von ca. 600.000 Euro ermöglicht. Der Erbe der dann auch tatsächlich innerhalb kurzer Zeit verstorbenen Frau macht nun über unsere Kanzlei die Rückerstattungsansprüche geltend. Die Süddeutsche Zeitung hat über diesen Fall umfassend berichtet. Hier finden Sie den Link hierzu: https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-sparkasse-kredit-todkranke-1.4661937
Die Bank hat mittlerweile namhaften Modeunternehmen wie Chanel, Hermes und auch Louis Vuitton den Steit verkündet und diese aufgefordert, dem Gerichtsverfahren beizutreten.
Wir sind eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht spezialisierte Kanzlei, die neben den Spezialgebieten auch deren Nebengebiete für Rechtssuchende anbietet.
Langjährige Gerichts- und Beratungspraxis, konsequente Fortbildung und eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung als Diplomökonom sichern die hohe Kompetenz in den betreuten Rechtsgebieten.
Wir verteten zahlreiche Unternehmensmandate und Privatmandate. Unser Hauptanliegen ist die umfassende Beratung in den betreuten Rechtsgebieten, die die juristischen Rahmenbedingungen unter einer wirtschaftlichen Überlegung beachtet.
wir beraten und vertreten Sie in folgenden Gebieten:
Send Sie uns Ihren auf die Emailadresse kanzlei@ra-paschek.de Ihren Vertragsunterlagen als pdf-Dateien.
Wir überprüfen diese kostenlos auf Kardinalfehler.
wenn Sie neueste Informationen zu den Widerrufen von Immobiliendarlehensverträgen, KFZ-Darlehensverträgen, Leasingverträgen etc. haben wollen schauen Sie sich die Seiten der Stiftung Warentest an.
Besser als die Fachjournalisten dort können wir die Thematik auch nicht beschreiben. Wir verwenden unsere Zeit lieber dafür, für Sie die Fälle zu gewinnen. Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise und rufen Sie uns an bei Fragen.
https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/#id5172684
https://www.test.de/Musterbriefe-Kreditwiderruf-Raus-aus-teuren-Krediten-4719584-0/
Spezielle Beratung bieten wir auch für Bankmitarbeiter an.
Interessante Informationen finden Sie auch auf dem Ratgeberportal https://www.arbeitsrechte.de/
Telefonisch erreichen Sie uns persönlich in der Zeit von
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30, sowie
Dienstag und Donnerstag auch von 13:30 bis 16:00 Uhr
oder zu den vereinbarten Terminen. Sie können uns auch gerne eine Email mit Ihrem Anliegen senden.
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Unsere Philosophie versteht sich als ganzheitliche Rechtsberatung unter dem Aspekt des Mandantenerfolgs. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das schönste Urteil keinen Vorteil hat, wenn es zu erstreiten mehr kostet als es nützt. Wir kämpfen für Ihr Recht.